Warum Eigenleistung hier ausscheidet
Zulässig ist wenig, gefährlich ist fast alles.
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Private Eigentümer dürfen an asbesthaltigen Bauteilen nur eng begrenzte Tätigkeiten ausführen, und Abbruch- oder Instandsetzungsarbeiten gehören ausdrücklich nicht dazu. Der Grund ist einfach: Schon ein Winkelschleifer an einer Asbestplatte erzeugt Faserkonzentrationen, die den Grenzwert um ein Vielfaches überschreiten, und die Fasern setzen sich im ganzen Haus ab. Hinzu kommt, dass Hausrat und Gebäude über die Wohngebäudeversicherung bei unsachgemäßer Eigenarbeit nicht geschützt sind.
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