Asbestsanierung in Dreieich im Bestandsbau
Erkundungspflicht bei Gebäuden vor Baujahr 1993.
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Für Bauteile, die vor dem Verwendungsverbot von 1993 eingebaut wurden, schreibt die Gefahrstoffverordnung eine Erkundung vor, bevor Arbeiten beginnen. Das Verbot betraf den Einbau, nicht den Bestand – vorhandenes Material durfte liegen bleiben und liegt deshalb bis heute in vielen Häusern. Wir prüfen anhand von Bauunterlagen und einer Begehung, welche Bauteile in Frage kommen, fassen gleichartige Bauteile zu Homogenbereichen zusammen und beproben gezielt statt flächendeckend.
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