Bei einer Kernsanierung in Bonn stießen die Planer auf eine alte Lüftungsanlage, deren Leitungen aus Asbest bestanden. Die asbesthaltigen Lüftungsrohre verliefen vom Heizungskeller über einen Steigschacht durch das Gebäude. Bevor Installateure, Elektriker und Trockenbauer weitermachen konnten, mussten die Rohre vollständig raus. Wir haben sie unter Abschottung, Schleuse und dauerhaftem Unterdruck so weit wie möglich zerstörungsfrei ausgebaut, den gesamten Bereich anschließend mit H-Sauger und Nassreinigung gesäubert und erst nach einer Freimessung wieder freigegeben.
Asbest im Keller und im Steigschacht: die Ausgangslage in Bonn
Lüftungsleitungen aus asbesthaltigem Material wurden bis Anfang der 1990er-Jahre häufig in Wohn- und Geschäftshäusern eingebaut – meist dort, wo sie niemand sieht: in Schächten, hinter Verkleidungen und an Kellerdecken. In diesem Bonner Objekt begann der Strang im Heizungskeller und führte senkrecht durch die Geschosse nach oben. Weil das Haus ohnehin entkernt wurde, lag der Schacht in den oberen Etagen bereits offen. Damit war klar, dass die Sanierung zwei Bereiche gleichzeitig umfassen musste: den Lüftungsschacht im Keller und die offenen Schachtabschnitte darüber. Im Keller liefen außerdem Heizungsverteilung, Gasleitung und Kupferleitungen unmittelbar neben dem Lüftungsschacht und mussten unbeschädigt bleiben.
Warum asbesthaltige Lüftungsrohre nicht einfach herausgerissen werden
Viele dieser Leitungen bestehen aus Asbestzement, bei dem die Fasern in einer Zementmatrix gebunden sind. Mit den Jahrzehnten verwittert die Oberfläche jedoch, und Halterungen, Muffen und Anschlussstellen werden spröde. Solange ein Rohr unbeschädigt an seinem Platz hängt, gibt es dennoch kaum Fasern ab. Kritisch wird es beim Ausbau: Wer Rohre zerschlägt, flext oder abbricht, setzt an jeder Bruchkante Fasern frei, die sich im ganzen Gebäude verteilen können. Deshalb gilt für die Demontage die TRGS 519 – und deshalb haben wir die Leitungen hier nicht zerkleinert, sondern sie möglichst in ganzen Teilstücken gelöst.
Welche Pflichten Eigentümer und Bauherren bei solchen Arbeiten haben, fassen wir im Beitrag zur TRGS 519 und TRGS 521 zusammen.
Schutzmaßnahmen: Abschottung, Schleuse und Unterdruck
Abschottung über mehrere Ebenen
Weil der Strang durch das ganze Haus lief, reichte es nicht, einen einzelnen Raum abzukleben. Wir haben den kompletten Arbeitsbereich – Heizungskeller, Kellergang und die Schachtöffnungen in den Geschossen – staubdicht vom übrigen Gebäude getrennt.
Personenschleusen im Keller und im Geschoss
Der Zugang zum Arbeitsbereich erfolgte ausschließlich über Personenschleusen: eine im Kellergang, eine weitere im entkernten Geschoss. In der Schleuse werden Schutzanzug und Atemschutz abgelegt, sodass keine Fasern an Kleidung oder Schuhen in saubere Bereiche gelangen.
Unterdruck während der gesamten Arbeiten
Während der Demontage lief im abgeschotteten Bereich durchgehend eine Unterdruckhaltung. Die Luft strömt dadurch immer von außen nach innen und wird gefiltert abgeführt. Selbst wenn sich an einer Folie eine kleine Undichtigkeit bilden sollte, zieht der Unterdruck Luft hinein, statt belastete Luft nach draußen zu drücken.
Demontage: so zerstörungsfrei wie möglich
Den Ausbau haben wir abschnittsweise durchgeführt: Halterungen und Verbindungen wurden gelöst, die Teilstücke vorsichtig aus dem Schacht genommen und direkt im Arbeitsbereich verpackt. Je weniger Bruchstellen entstehen, desto geringer ist die Faserfreisetzung – das ist der Kern einer zerstörungsfreien Demontage. Im Heizungskeller mussten die Arbeiten besonders umsichtig erfolgen, weil Heizungsverteilung und Gasleitung direkt daneben liegen.
Endreinigung mit H-Sauger und Nassreinigung
Nach dem Ausbau haben wir sämtliche Flächen im Arbeitsbereich mit einem Sauger der Staubklasse H abgesaugt – Wände, Böden, Leitungen und Schachtöffnungen. Danach folgte eine Nassreinigung, die feine Stäube bindet, die sich beim Saugen nicht vollständig erfassen lassen.
Freimessung und Entsorgung
Erst als die Freimessung der Raumluft unauffällig war, haben wir Abschottung und Schleusen zurückgebaut und den Bereich für die nachfolgenden Gewerke freigegeben. Die demontierten Leitungsteile, Folien, Filter und die Einwegschutzkleidung wurden als gefährlicher Abfall verpackt und über die Hündgen Entsorgungs GmbH & Co. KG entsorgt.
Häufige Fragen zu Asbestrohren in Lüftungsanlagen
Woran erkenne ich asbesthaltige Lüftungsrohre?
Verdächtig sind graue, zementartige Rohre oder Kanäle in Gebäuden, die vor 1993 gebaut oder saniert wurden – oft in Schächten, im Keller oder unter dem Dach. Sicherheit bringt nur eine Materialprobe, die im Labor untersucht wird.
Darf ich Asbestrohre selbst ausbauen?
Nein. Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen sind Fachbetrieben mit Sachkunde nach TRGS 519 vorbehalten. Ohne Abschottung, Unterdruck und Endreinigung bleibt die Belastung im Gebäude zurück, auch wenn die Rohre längst weg sind.
Wie werden Asbestrohre entsorgt?
Wer Asbestrohre entsorgen muss, braucht einen zugelassenen Weg: Sie werden staubdicht verpackt, gekennzeichnet und als gefährlicher Abfall an einen Entsorger mit entsprechender Genehmigung übergeben. In den normalen Bauschutt-Container dürfen sie nicht.
Wovon hängen die Kosten ab?
Entscheidend sind Leitungslänge, Zugänglichkeit des Schachts, die Zahl der Geschosse und der Aufwand für Schleusen, Unterdruck, Reinigung und Messung. Eine Übersicht zu Kostenfaktoren und Förderung finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten einer Asbestsanierung. Wie ein kleinerer Ausbau in einer einzelnen Wohnung abläuft, zeigt unsere Referenz aus Wiesbaden.
Asbesthaltige Lüftungsrohre entfernen lassen in Bonn und der Region
Bau2day ist als Fachbetrieb nach TRGS 519 in Bonn, im Rhein-Sieg-Kreis und darüber hinaus im Einsatz. Wenn bei Ihrer Sanierung alte Lüftungsleitungen, ein Lüftungskanal oder verdächtige Rohre im Keller auftauchen, melden Sie sich gern: Wir sehen uns die Leitungsführung an, klären die Probenahme und planen den Ausbau so, dass Ihre Kernsanierung zügig weitergehen kann. Alle Leistungen vor Ort finden Sie auf unserer Seite zur Asbestsanierung in Bonn.