Erkundungspflicht und Laboranalyse
Die GefStoffV verlangt Klarheit vor dem ersten Schnitt.
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Öffentliche und gewerbliche Gebäude im Bonner Bestand stammen häufig aus der Zeit der Bundesbauten – Baujahre, in denen faserhaltige Produkte zum Standard gehörten. Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet Auftraggeber deshalb, vor Beginn zu ermitteln, was verbaut wurde. Wir sichten Bauakten, prüfen verdächtige Bauteile vor Ort und lassen Proben untersuchen. Eine Asbestsanierung in Bonn beginnt damit nicht auf der Baustelle, sondern am Schreibtisch: mit einem Befund, einer schriftlichen Beurteilung der Gefährdung und einem Verfahren, das zur Faserbindung passt.
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