Materialprobe und Anzeige
Der Befund steuert Verfahren, Fristen und Umfang.
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Vor Arbeiten an Gebäuden mit Baujahr vor 1993 verpflichtet die GefStoffV zur Erkundung. Wir entnehmen staubarm Proben aus Dachplatten, Fassadenverkleidungen, Bodenaufbauten, Fliesenkleber, Spachtelmassen und Rohrisolierungen und lassen sie akkreditiert analysieren. Aus dem Ergebnis entsteht die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 519 — und mit ihr die Anzeige bei der zuständigen Behörde. Eine Asbestsanierung in Düren beginnt damit nicht auf der Baustelle, sondern im Labor.
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