Materialprobe und Gefährdungsbeurteilung
Erst prüfen, dann anfassen — Erkundungspflicht nach GefStoffV.
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Sichtbar ist Asbest fast nie. Ob eine Spachtelmasse, ein Fliesenkleber, ein Bodenbelag oder eine Dachplatte asbesthaltig ist, klärt nur die Laboranalyse. Wir entnehmen in Pforzheim die Materialprobe staubarm und angefeuchtet, damit die Probenahme selbst keine Fasern freisetzt, und lassen sie akkreditiert auswerten. Aus dem Befund entsteht die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 519, die Umfang, Schutzmaßnahmen und Verfahren der Asbestsanierung festlegt. Nach der reformierten GefStoffV liegt diese Erkundungspflicht bei Bauten vor 1993 beim Eigentümer — wir übernehmen sie für Sie.
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