Asbest-Erkundung für Eigentümer und Verwalter
Materialprobe, Laboranalyse, Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 519.
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Bevor eine Asbestsanierung in Mannheim geplant werden kann, muss feststehen, was tatsächlich verbaut ist. Wir begehen das Objekt, erfassen verdächtige Bauteile — Bodenbelag, Fliesenkleber, Spachtelmasse, Dachplatten, Fassadenplatten, Rohrisolierung — und entnehmen staubarm Materialproben für die akkreditierte Laboranalyse. Daraus entsteht die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 519. Für Hausverwaltungen und Bauträger ist dieser Befund zugleich die Kalkulationsgrundlage für das weitere Bauvorhaben. Die Erkundungspflicht nach GefStoffV bei Baujahren vor 1993 erfüllen wir damit vollständig.
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