Erkundungspflicht und Gefährdungsbeurteilung
Seit der GefStoffV-Reform liegt die Erkundung beim Eigentümer.
Mehr erfahren Weniger anzeigen
Vor Arbeiten an Gebäuden mit Baujahr vor 1993 muss geklärt sein, ob asbesthaltige Bauteile betroffen sind — diese Pflicht trifft in Ludwigsburg den Eigentümer, nicht das ausführende Gewerk. Wir erfüllen sie für Sie: Begehung, angefeuchtete Materialproben aus Platten, Belägen, Klebern und Spachtelmassen, akkreditierte Laboranalyse und daraus die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 519. Dieses Dokument ist zugleich Ihre Absicherung gegenüber Handwerkern, Behörde und späteren Käufern.
Anfrage zu „Erkundungspflicht und Gefährdungsbeurteilung“ stellen



