Asbest-Erkundung und Materialprobe
Erkundungspflicht nach GefStoffV — wir klären vorab, was verbaut ist.
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Am Anfang jeder Asbestsanierung in Esslingen am Neckar steht die Erkundung. Die reformierte GefStoffV verpflichtet den Eigentümer, vor Arbeiten an Gebäuden mit Baujahr vor 1993 zu klären, ob Asbest enthalten ist. Wir nehmen in Esslingen am Neckar staubarm Materialproben aus Dachplatten, Fassadenplatten, Bodenbelägen, Fliesenkleber und Spachtelmasse, lassen sie im akkreditierten Labor analysieren und erstellen daraus die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 519. Das Ergebnis ist eine belastbare Grundlage für den Rückbau — ohne Ueberraschungen mitten in der Maßnahme.
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