Erkundung vor Umbau und Konversion
Ohne Befund kein belastbarer Plan.
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Bevor eine Fläche umgenutzt wird, muss der Auftraggeber wissen, welche Stoffe verbaut sind – die Gefahrstoffverordnung verlangt das ausdrücklich für Gebäude aus der Zeit vor 1993. Wir werten vorhandene Bauunterlagen aus, begehen das Objekt und nehmen dort Proben, wo der Verdacht begründet ist: Dacheindeckung, Fassade, Estrich und Klebeschichten, Brandschutzverkleidungen, Leitungsdämmung. Der Laborbericht benennt Faserart und Bindung. Erst daraus lässt sich ableiten, ob zerstörungsarm demontiert werden darf oder ob der gesamte Bereich abzuschotten ist.
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