Küchenboden im Altbau nach dem Ausbau der Fliesen – das freigelegte Kleberbett ist ein typischer Fundort für Asbest im Fliesenkleber.
Ratgeber 6. August 2026

Asbest im Fliesenkleber, Putz und Spachtelmasse erkennen

Asbest im Fliesenkleber ist unsichtbar. Welche Baujahre betroffen sind, wie Sie den Verdacht sicher prüfen und wie Fachbetriebe nach TRGS 519 sanieren.

Wer in einem Altbau eine Küche oder ein Bad herausreißt, denkt bei Asbest zuerst an Dachplatten oder Bodenbeläge. Das eigentliche Risiko sitzt oft eine Schicht tiefer: im Kleber unter den Fliesen, im Putz an der Wand und in der Spachtelmasse darunter. Ein Diskussionspapier von VDI und Gesamtverband Schadstoffsanierung geht davon aus, dass rund 25 Prozent aller vor 1995 errichteten Gebäude asbesthaltige Putze, Spachtelmassen oder Fliesenkleber enthalten. Das macht diese Materialgruppe zum wahrscheinlich häufigsten Asbestfund im Bestand – und zugleich zum am leichtesten übersehenen.

Warum steckt Asbest ausgerechnet im Fliesenkleber?

Asbestfasern wurden Klebern, Putzen und Spachtelmassen zugesetzt, weil sie das Material geschmeidiger machen, die Standfestigkeit erhöhen und Risse verhindern. Besonders die sogenannten Flexkleber, mit denen sich Fliesen auch auf schwierigen oder leicht arbeitenden Untergründen verlegen ließen, waren ein typisches Einsatzgebiet. Der Asbestanteil liegt meist im niedrigen einstelligen Prozentbereich – zu wenig, um irgendetwas zu sehen, aber genug, um bei jeder Bearbeitung Fasern freizusetzen.

Welche Baujahre sind betroffen?

Verkauf und Verwendung von Asbest sind in Deutschland seit Oktober 1993 verboten. Restbestände wurden allerdings noch verarbeitet, weshalb Fachleute den Zeitraum bis Mitte der 1990er-Jahre als kritisch ansehen. Praktische Faustregel: Wurde das Gebäude vor dem 31. Oktober 1993 errichtet, ist Asbest im Fliesenkleber und im Putz zu vermuten, bis das Gegenteil belegt ist. Diese Vermutung ist inzwischen nicht nur fachliche Einschätzung, sondern in der Gefahrstoffverordnung verankert.

Woran erkennt man Asbest im Fliesenkleber?

Die ehrliche Antwort: mit bloßem Auge gar nicht. Asbesthaltiger und asbestfreier Fliesenkleber sehen identisch aus. Wer im Internet Bilder vergleicht, verlässt sich auf ein Kriterium, das es nicht gibt. Sicherheit gibt ausschließlich eine Laboranalyse einer fachgerecht entnommenen Materialprobe.

Es gibt allerdings Indizien, die einen Verdacht begründen und eine Probenahme rechtfertigen:

Freigelegtes Mörtel- und Kleberbett unter alten Bodenfliesen – dieser Fliesenkleber muss auf Asbest untersucht werden.
  • Baujahr oder letzte Modernisierung des Bades zwischen den 1960er-Jahren und 1993
  • kleinformatige Mosaik- oder Steingutfliesen, wie sie in dieser Zeit üblich waren
  • ein auffällig zäher, hart anhaftender Kleber, der sich kaum vom Untergrund löst
  • mehrere Schichten übereinander: alte Fliese, Kleber, Spachtelmasse, darunter Putz
  • Rechnungen oder Leistungsverzeichnisse aus der Bauzeit mit Produktnamen des Klebers

Ein einzelnes Indiz beweist nichts. Treffen mehrere zu, sollte vor Beginn der Arbeiten eine Probe genommen werden – von einer Person, die das staubarm kann, denn schon die Probenahme setzt Fasern frei.

Typische Fundorte im Haus

Fliesenkleber in Küche, Bad und Hauswirtschaftsraum, Spachtelmassen unter Tapeten und Anstrichen, Putze an Wänden und Decken, Ausgleichsmassen im Fußbodenaufbau sowie Fugenmaterial an Fensterlaibungen. Wer nur die sichtbare Fliese entfernt und den Rest stehen lässt, hat das Problem nicht gelöst, sondern verschoben.

Wie gefährlich ist das im Alltag?

Solange die Materialien unbeschädigt und überdeckt sind, werden im Normalbetrieb praktisch keine Fasern frei. Gefährlich wird es bei Tätigkeiten: Fliesen abschlagen, Kleberreste abschleifen, Tapete abziehen, Löcher bohren, Wände fräsen. Genau diese Arbeiten führen Millionen Beschäftigte und Heimwerker jedes Jahr aus, meist ohne zu wissen, was im Untergrund steckt. Eingeatmete Asbestfasern können Jahrzehnte später Asbestose, Lungen- und Rippenfellkrebs auslösen; eine unbedenkliche Menge gibt es nicht.

Was die Gefahrstoffverordnung heute verlangt

Die novellierte Gefahrstoffverordnung hat die Beweislast gedreht. Für Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, gilt eine gesetzliche Asbestvermutung. Als Veranlasser – also Eigentümerin oder Bauherr – müssen Sie dem ausführenden Betrieb alle Informationen zum Gebäude bereitstellen, die Sie haben: Baujahr, Nutzungs- und Sanierungsgeschichte, vorhandene Unterlagen und Gutachten. Der ausführende Betrieb muss auf dieser Grundlage vor Beginn der Arbeiten prüfen, ob Asbest vorliegt. Für Abbrucharbeiten im Bereich geringer und mittlerer Exposition ist ab dem 20. Dezember 2026 eine behördliche Zulassung nachzuweisen. Die TRGS 519 wird derzeit an die neuen Vorgaben angepasst; bis zur Neufassung, die für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet wird, gilt die Fassung vom 28. Februar 2025 zusammen mit der Überleitungshilfe des Ausschusses für Gefahrstoffe.

Wie wird asbesthaltiger Fliesenkleber fachgerecht entfernt?

Geöffneter Fußbodenaufbau mit Zollstock: Fliesen, Kleberbett und Dämmung – typischer Fundort für Asbest im Fliesenkleber.

Arbeiten mit Oberflächenabtrag sind nur mit anerkannten emissionsarmen Verfahren zulässig. Diese Verfahren sind in der DGUV Information 201-012 gelistet; für Fliesenkleber, Putze und Spachtelmassen ist vor allem das Fräsverfahren BT 57 einschlägig, bei dem die Fläche mit direkt abgesaugten Spezialgeräten abgetragen wird. Der übliche Ablauf im Fachbetrieb:

  1. Materialprobe und Laboranalyse, danach Gefährdungsbeurteilung und Anzeige der Arbeiten bei der Behörde
  2. Abschottung des Arbeitsbereichs, Unterdruckhaltung und Personenschleuse, je nach Umfang der Maßnahme
  3. Abtrag ausschließlich mit anerkanntem emissionsarmem Verfahren und Absaugung der Staubklasse H, ergänzt durch Nassverfahren
  4. Feinreinigung, Freimessung gegen die Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern je Kubikmeter
  5. Entsorgung staubdicht verpackt als gefährlicher Abfall unter dem Abfallschlüssel 17 06 05*, mit Entsorgungsnachweis

Darf ich die Fliesen selbst abschlagen?

Nein. Sobald asbesthaltiges Material bearbeitet wird, greifen Sachkunde-, Anzeige- und Verfahrenspflichten nach TRGS 519. Für Privatpersonen sind diese Arbeiten damit tabu – unabhängig davon, wie klein die Fläche ist. Wer trotzdem loslegt, kontaminiert im Zweifel die gesamte Wohnung; die anschließende Sanierung kostet ein Vielfaches des ursprünglichen Aufwands.

Häufige Fragen

Reicht ein Asbest-Schnelltest aus dem Baumarkt?

Nein. Verlässlich ist nur die Analyse einer fachgerecht entnommenen Probe in einem akkreditierten Labor.

Muss der komplette Kleber weg, wenn ich neu fliesen will?

In der Regel ja. Neu über asbesthaltigen Kleber zu fliesen verlagert das Problem auf die nächste Sanierung und ist bei Bohrungen weiterhin ein Risiko.

Gilt die Asbestvermutung auch für Häuser aus 1994?

Die gesetzliche Vermutung knüpft an den 31. Oktober 1993 an. Fachlich gelten Gebäude bis Mitte der 1990er-Jahre als verdächtig, weil Restbestände weiterverarbeitet wurden.

Wer zahlt die Analyse?

Die Probenahme und Analyse veranlasst in der Regel die Eigentümerseite. Der Aufwand ist gering im Vergleich zu den Kosten einer Kontamination.

Verwandte Beiträge

  • Asbest im Haus erkennen – die 10 häufigsten Fundorte
  • Floor-Flex-Platten – Asbest im Bodenbelag
  • GefStoffV-Reform – neue Pflichten bei Asbestarbeiten

Sie haben ein Altbau-Bad vor sich?

Wir prüfen kostenlos, ob in Ihrem Objekt mit Asbest im Fliesenkleber zu rechnen ist, organisieren die Probenahme und übernehmen den Rückbau nach TRGS 519 inklusive Entsorgungsnachweis. Erstberatung kostenfrei.

Quellen

  • DGUV forum 4/2020: „Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern"
  • DGUV Information 201-012: Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest
  • BAuA: TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten", Fassung 28.02.2025, sowie Überleitungshilfe des AGS
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Neufassung
  • Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), Abfallschlüssel 17 06 05*

Professionelle Hilfe

Haben Sie Asbest oder Schadstoffe in Ihrem Gebäude?

Unser zertifiziertes Team analysiert, plant und entsorgt – sicher nach TRGS 519 und TRGS 521.

Kostenlos anfragen