Wer im Keller eines Hauses aus den Siebzigern steht und auf eine weiße, gipsartige Ummantelung an den Heizungsrohren schaut, stellt sich meistens dieselbe Frage: Ist das Asbest? Die Antwort ist in den meisten Fällen nein – und genau das macht das Thema so tückisch. Denn die Fälle, in denen an einer Rohrisolierung tatsächlich Asbest sitzt, sehen der harmlosen Variante zum Verwechseln ähnlich. Dieser Beitrag zeigt, worauf es beim Erkennen ankommt, welche Bauteile an einer Rohrleitung überhaupt asbesthaltig sein können und was bei der Sanierung rechtlich gilt.
Woran erkennt man Asbest an Rohrisolierungen?
Kurz gesagt: Sicher erkennt man es nur im Labor. Ein erster Anhaltspunkt ist die Farbe der Ummantelung: reinweißer Gips ist in der Regel unkritisch, eine hellbraune, mineralisch wirkende Masse kann asbesthaltige Diatomeenerde sein.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt beschreibt den typischen Fall in seinem Schadstoffratgeber Gebäuderückbau so: In älteren Gebäuden finden sich häufig Rohrverkleidungen, die an einen Gipsverband erinnern. Dabei handelt es sich meist um einen Gipsmantel, der einen Dämmstoff aus künstlichen Mineralfasern fest umschließt. Diese Gipsschalen gelten für Rückbaumaßnahmen als unkritisch.
Daneben wurden aber auch sogenannte Diatomeenerden als Rohrummantelung eingesetzt – und denen wurden zur Verbesserung der Materialeigenschaften in den meisten Fällen Asbestfasern zugesetzt. Vom äußeren Erscheinungsbild sind diese Ummantelungen den Gipsverkleidungen sehr ähnlich. Der Fachmann unterscheidet sie an der hellbraunen Färbung gegenüber dem reinweißen Gips.
Das ist der entscheidende Punkt für jeden Eigentümer: Der Unterschied zwischen „unkritisch" und „schwach gebundener Asbest" liegt bei diesem Bauteil in einer Farbnuance. Wer sie nicht kennt, kann sie nicht sehen. Eine Beurteilung nach Augenschein reicht hier nicht aus – belastbar ist nur eine Materialprobe.
Welche Rohre und Bauteile im Haus können Asbest enthalten?
Kurz gesagt: An einer Rohrleitung kommen drei Gruppen infrage – Asbestzementrohre, asbesthaltige Ummantelung und Isolierung, sowie Schnüre und Stopfmassen an Verbindungen und Durchführungen.
Asbestzementrohre: fest gebunden
Asbestzementprodukte sind nach TRGS 519 Nummer 2.12 vorgefertigte, zementgebundene Erzeugnisse mit einem Asbestgehalt von in der Regel unter 15 Gewichtsprozent und einer Rohdichte von mehr als 1400 kg/m³. Sie gelten als fest gebundene Asbestprodukte. Im Haus- und Tiefbau begegnen sie einem als Abwasser- und Druckrohrleitungen sowie als Lüftungs- und Schachtrohre.
Fest gebunden heißt: Solange das Material unbeschädigt ist, setzt es kaum Fasern frei. Gefährlich wird es beim Bearbeiten – Schneiden, Bohren, Brechen. Bemerkenswert ist hier ein Detail aus der Verbotsgeschichte: Für Kanal- und Druckrohrleitungen für den Tiefbau galten die Verbote der Chemikalien-Verbotsverordnung von 1993 noch bis zum 31. Dezember 1994 nicht. Solche Leitungen können also sogar noch aus 1994 stammen.
Ummantelung und Isolierung: schwach gebunden
Schwach gebundene Asbestprodukte haben nach TRGS 519 Nummer 2.11 in der Regel eine Rohdichte unter 1000 kg/m³; die Regel nennt ausdrücklich Spritzasbest, asbesthaltige Leichtbauplatten, Asbestpappen und Dichtungsschnüre. An Rohrleitungen kommen laut LfU vor: die bereits genannten Diatomeenerden, Asbestzementplatten als Verkleidung, Spritzasbest auf Rohrkanälen und asbesthaltiges Gewebe als Rohrumwickelung.
Diese Gruppe ist die kritische. Schwach gebundenes Material setzt Fasern schon bei geringer mechanischer Belastung frei – ein Stoß, ein Riss in der Ummantelung, ein unbedachter Griff genügt. Wer hier selbst nachschaut, verursacht genau die Freisetzung, die er vermeiden wollte.
Asbestschnüre und Stopfmassen – wo sitzen sie?
Kurz gesagt: Eine Asbestschnur ist eine Dichtungsschnur und damit schwach gebundener Asbest. An Rohrleitungen sitzt sie an Flanschen, Armaturen, Kesseltüren und Revisionsöffnungen – meist verdeckt.
Der am häufigsten übersehene Fundort sitzt nicht an der Isolierung, sondern an den Übergängen. Rohrdurchführungen durch Wände und Decken wurden nicht selten mit asbesthaltigen Stopfmassen abgedichtet. Dazu kommen Asbestschnüre an Flanschen, Armaturen, Kesseltüren und Revisionsöffnungen. Beide fallen als Dichtungsschnüre beziehungsweise als schwach gebundene Produkte in die kritische Kategorie – und beide bleiben bei einer oberflächlichen Begehung meist unentdeckt, weil sie verdeckt liegen.
Ist Asbest an Heizungsrohren gefährlich?
Kurz gesagt: Im ungestörten Zustand geht von intakter Ummantelung nur eine geringe Gefahr aus. Gefährlich wird sie, sobald jemand daran arbeitet – und thermisch belastetes Material ist besonders anfällig.
Asbest im Sinne der TRGS 519 umfasst sechs Silikate mit Faserstruktur: Aktinolith, Amosit, Anthophyllit, Chrysotil, Krokydolith und Tremolit. Gefährlich sind nicht die Materialien selbst, sondern die lungengängigen Fasern, die sie freisetzen können.
Die TRGS 519 setzt dafür klare Zahlen. Tätigkeiten mit geringer Exposition sind solche, bei denen die Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern pro Kubikmeter unterschritten wird. Nach Abschluss von Arbeiten in Gebäuden ist nachzuweisen, dass eine Faserkonzentration von 500 Fasern pro Kubikmeter und ein oberer Poissonwert von 1.000 Fasern pro Kubikmeter in der Raumluft unterschritten werden – gemessen nach VDI 3492.
Ein Aspekt kommt bei Rohren dazu, der oft untergeht: Die Dämmung an einer Heizungs- oder Warmwasserleitung ist über Jahrzehnte thermisch beansprucht worden. Das LfU weist für KMF-Dämmstoffe an Rohren darauf hin, dass wegen der thermischen Belastung beim Ausbau mit erheblichen Faserfreisetzungen zu rechnen ist. Dasselbe Prinzip gilt für asbesthaltige Ummantelungen: Alterung und Hitze machen das Material mürbe.
Asbest oder alte Mineralwolle – der häufigste Verwechslungsfall
Kurz gesagt: Weit häufiger als Asbest steckt in einer alten Rohrisolierung alte Mineralwolle. Auch die ist ein Gefahrstoff, fällt aber unter ein anderes Regelwerk.
Nach Einschätzung des LfU umschließt der Gipsmantel an Rohrverkleidungen in der Regel einen Dämmstoff aus künstlichen Mineralfasern. Mineralwolleisolierungen sind bis Herstellungsjahr 2000 als „Alte Mineralwolle" einzustufen. Für den Umgang damit gilt nicht die TRGS 519, sondern die TRGS 521 – und abfallrechtlich ein anderer Schlüssel.
Für die Praxis bedeutet das: Wer eine alte Rohrdämmung findet, hat in beiden Fällen ein Problem, aber zwei verschiedene Verfahren. Wer die Probe spart und pauschal „irgendwas Altes" entsorgt, liegt bei der Deklaration falsch. Wie man alte Mineralwolle erkennt und was die TRGS 521 verlangt, haben wir in einem eigenen Beitrag beschrieben.
Ein dritter Fall kommt hinzu, der weder Asbest noch KMF ist: Halbschalen aus teergebundenem Korkschrot, sogenanntem Teerkork. Sie waren früher ein beliebtes Isoliermaterial und weisen laut LfU im Allgemeinen sehr hohe Belastungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen auf. Auch hier entscheidet die Analyse über den Entsorgungsweg. Verkleidungen aus Metallschalen – Aluminium oder verzinktes Stahlblech – gelten dagegen als unkritisch.
Darf man Asbest an Rohren selbst entfernen?
Kurz gesagt: Nein. Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten sind zulassungspflichtig, und private Eigentümer erhalten diese Zulassung nicht.
Die Gefahrstoffverordnung verlangt für Tätigkeiten mit Asbest im Bereich hohen Risikos eine behördliche Zulassung nach § 11a Absatz 3. Erteilt wird sie nur, wenn der Betrieb die notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung nachweist, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften gewährleistet ist und keine Bedenken gegen seine Zuverlässigkeit bestehen. Dem Antrag sind unter anderem die Sachkundenachweise der sachkundigen Personen beizufügen. Diese Nachweise gelten jeweils sechs Jahre und müssen durch Fortbildung verlängert werden.
Hinzu kommt die Anzeigepflicht. Arbeiten im Bereich hohen Risikos verlangen eine objektbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde, ergänzt um Ort der Arbeitsstätte sowie Beginn und Dauer der Tätigkeiten und eine Kopie der Zulassung. Der Anzeige ist die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung einschließlich des Arbeitsplans beizufügen.
Was Sie als Eigentümer selbst tun dürfen, ist begrenzt und klar: nichts anfassen, nichts abklopfen, nichts absaugen. Die Probenahme selbst ist nach TRGS 519 Nummer 2.4 eine Nebenarbeit im Sinne der Regel – also bereits eine Tätigkeit, bei der eine Asbestexposition bestehen kann. Sie gehört in fachkundige Hände.
Wie läuft die Sanierung von asbesthaltiger Rohrisolierung ab?
Kurz gesagt: Erkundung und Probenahme, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan, Anzeige, Ausführung unter Unterdruck in abgeschottetem Bereich, Reinigung, Freimessung, deklarierte Entsorgung.
Erkundung und Probenahme. Das LfU ist beim Vorgehen eindeutig: Rohrverkleidungen sind unabhängig vom Material in jedem Fall zu öffnen und in ihrem Aufbau bis zum eigentlichen Rohr zu beschreiben. Das Isoliermaterial wird dann durch Abtrennen beprobt, wobei die Freisetzung von Fasern unterbunden werden muss. Die Probenahmestellen sind wieder zu verschließen. Bei Rohrleitungen, die noch in Betrieb sind, besteht Verbrennungsgefahr.
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan. Im Arbeitsplan nach § 11a Absatz 1 Nummer 6 GefStoffV sind die Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel, die technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen sowie das Verfahren zu beschreiben, mit dem überprüft wird, dass im Arbeitsbereich nach Abschluss der Tätigkeiten keine Gefährdung durch Asbest mehr besteht.
Schutzmaßnahmen auf der Baustelle. Anhang I Nummer 3.3 GefStoffV nennt als geeignete Maßnahmen ausdrücklich die staubdichte Abtrennung des Arbeitsbereichs, eine Lüftungseinrichtung mit ausreichender Unterdruckhaltung, eine Personenschleuse mit Dusche und eine Materialschleuse. Dazu kommen Atemschutz, Schutzanzüge und weitere persönliche Schutzausrüstung.
Abschluss. Arbeitsbereiche und Arbeitsmittel sind nach Abschluss fachgerecht zu reinigen; vor der Freigabe ist der Erfolg der Reinigung zu prüfen oder nachzuweisen. Erst dann wird der Bereich freigegeben.
Entsorgung. Maßgeblich sind nach LfU die Vorgaben der Deponieverordnung, des LAGA-Merkblattes 23, der Abfallverzeichnis-Verordnung und der TRGS 519. Asbesthaltiges Dämmmaterial wird unter dem Abfallschlüssel 17 06 01* geführt, asbesthaltige Baustoffe unter 17 06 05*, KMF-haltiges Dämmmaterial unter 17 06 03*. Fest gebundene oder behandelte asbesthaltige Abfälle werden verpackt – etwa in Big Bags – auf Deponien ab Deponieklasse I abgelagert.
Ein Nebensatz aus der GefStoffV, der in Sanierungsprojekten oft zu spät gelesen wird: Vor dem Rückbau von baulichen oder technischen Anlagen sind asbesthaltige Materialien zu entfernen, soweit dies möglich ist. Die Asbestsanierung kommt also vor dem Abbruch, nicht parallel dazu.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie an Ihren Rohrleitungen eine alte Ummantelung haben und das Baujahr des Hauses vor 1995 liegt, gilt: nicht anfassen, nicht öffnen, nicht selbst beproben. Dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos aus sicherem Abstand, halten Sie den Raum geschlossen und lassen Sie das Material durch einen Fachbetrieb beproben. Erst das Laborergebnis entscheidet, ob Sie es mit Asbest, mit alter Mineralwolle, mit Teerkork oder mit harmlosem Gips zu tun haben – und damit, welches Regelwerk greift.
bau2day ist als Fachbetrieb nach TRGS 519 und TRGS 521 zugelassen und übernimmt Erkundung, Probenahme, Sanierung und deklarierte Entsorgung an Rohrleitungen aus einer Hand. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was in Ihrem Keller sitzt: Schreiben Sie uns, bevor Sie etwas öffnen.
Quellen
TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten", Nummern 2.4, 2.6, 2.8, 2.10, 2.11, 2.12 (BAuA). Gefahrstoffverordnung, Anhang I Nummer 3 „Asbest", insbesondere 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.7. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, Datenblatt 436 „Rohrverkleidungen", Stand 09/2020. Chemikalien-Verbotsverordnung vom 14. Oktober 1993, Übergangsfristen nach GefStoffV Anhang I Nummer 3.8. Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), Abfallschlüssel 17 06 01*, 17 06 03*, 17 06 04, 17 06 05*.