Asbestplatten entsorgen: schematisches Dach aus Asbestzement-Wellplatten mit den drei Grundregeln der Entsorgung
Asbest 11. August 2026

Asbestplatten entsorgen: Regeln, Ablauf und Fristen

Asbestplatten entsorgen heißt: fachgerecht abnehmen, staubdicht verpacken, Deponie ab Klasse I. Reinigen, Streichen und Überbauen sind verboten.

Wer Asbestplatten entsorgen will, steht schnell vor einem Widerspruch: Die Platten liegen seit Jahrzehnten unbeschädigt auf dem Dach oder an der Fassade, und trotzdem gilt praktisch jeder Handgriff daran als Tätigkeit mit einem krebserzeugenden Gefahrstoff. Genau darin liegt der Kern der Sache. Nicht das eingebaute Material ist das Problem, sondern der Staub, der beim Abnehmen, Brechen oder Reinigen frei wird. Dieser Beitrag erklärt, woran Sie Asbestplatten erkennen, wer sie abnehmen darf, wie der Entsorgungsweg wirklich läuft – und welche Arbeiten die Gefahrstoffverordnung ausdrücklich verbietet.

Was sind Asbestplatten überhaupt?

Asbestplatten sind Bauteile aus Asbestzement: ein Gemisch aus Zement und eingebundenen Asbestfasern, meist Chrysotil. Das Bayerische Landesamt für Umwelt zählt dazu Produkte wie Eternit, Fulgurit und das DDR-Produkt Baufanit. Verarbeitet wurden sie überwiegend zu Welldachplatten und zu Fassadenplatten.

Die Mengen sind der Grund, warum das Thema bis heute nicht verschwindet. Nach Angaben des Landesamts wurden in Deutschland rund 180.000 Tonnen Asbest verbraucht, davon etwa 120.000 Tonnen als Asbestzement. In der Bundesrepublik wurden bis zum Verbot rund 1,5 Milliarden Quadratmeter Asbestzementplatten verlegt. Ein erheblicher Teil davon liegt noch auf Dächern, an Fassaden, an Garagen und Schuppen.

Asbestzement gehört zum festgebundenen Asbest. Die Fasern sind fest im Zement eingeschlossen und werden erst durch mechanische Einwirkung frei – durch Bohren, Schlagen, Schleifen, Fräsen oder eben beim Abbruch. Der Unterschied zu schwach gebundenen Produkten ist erheblich und entscheidet über den gesamten Schutzaufwand. Wir haben ihn in einem eigenen Beitrag zu festgebundenem und schwach gebundenem Asbest auseinandergenommen.

Woran erkenne ich Asbestplatten am Gebäude?

Ein sicheres Erkennungsmerkmal mit bloßem Auge gibt es nicht. Es gibt aber belastbare Indizien: das Baujahr, die typische Wellenform bei Dachplatten, das graue, leicht faserige Bruchbild und häufig eine Prägung auf der Unterseite. Sicherheit bringt allein eine Laboranalyse. Wie eine Asbest-Materialprobe fachgerecht entnommen wird, beschreiben wir separat – die Probenahme selbst ist bereits eine Tätigkeit mit Asbest.

Ein rechtlicher Anhaltspunkt kommt aus der Gefahrstoffverordnung. Nach § 11a Absatz 1 kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist, wenn mit dem Bau des Objekts nach dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde. Für einzelne asbesthaltige Erzeugnisse gelten abweichende Übergangsfristen. Bei Gebäuden mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 muss der Auftraggeber nach § 5a das Baubeginndatum ermitteln und dem ausführenden Unternehmen mitteilen.

Darf man Asbestplatten selbst entsorgen?

Nein – jedenfalls nicht in dem Sinn, den die meisten damit meinen. Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien in oder an baulichen Anlagen sind nach § 11 Absatz 1 Nummer 3 der Gefahrstoffverordnung grundsätzlich verboten. Erlaubt sind nur die in Absatz 2 aufgeführten Ausnahmen, insbesondere das vollständige Entfernen im Rahmen von Abbrucharbeiten.

Wer Asbestplatten entsorgen lassen will, beauftragt deshalb einen Fachbetrieb. Für die Ausführung gilt die TRGS 519 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Der Betrieb braucht sachkundiges Personal, muss die Arbeiten spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzeigen und für Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos eine Genehmigung vorweisen. Was sich dabei durch die Reform der Gefahrstoffverordnung geändert hat, steht in unserem Beitrag zur neuen Genehmigungspflicht bei Asbestarbeiten.

Wichtig für Eigentümer: Sie sind nach § 5a Gefahrstoffverordnung als Veranlasser verpflichtet, dem ausführenden Unternehmen vor Beginn alle Ihnen vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte schriftlich zur Verfügung zu stellen. Diese Pflicht trifft auch private Bauherren.

Dürfen Asbestplatten gereinigt oder gestrichen werden?

Nein. Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an nicht vollflächig beschichteten Asbestzementdächern und Außenwandverkleidungen aus Asbestzement sind nach § 11 Absatz 3 Nummer 2 der Gefahrstoffverordnung ausdrücklich von den Ausnahmen ausgenommen. Sie bleiben damit verboten – auch dann, wenn Anbieter sie als Dachbeschichtung bewerben.

Der Grund ist technisch nachvollziehbar. Hochdruckreiniger, Bürsten und Schleifgeräte lösen genau die Fasern, die der Zement bislang gebunden hat. Der Belag wird sauber, die Fasern landen im Regenwasser, im Boden und in der Luft. Ebenfalls ausgenommen von den Ausnahmen und damit unzulässig sind nach § 11 Absatz 3 Nummer 1 feste Überdeckung, Überbauung oder Aufständerung an Asbestzementdächern, an Asbestzement-Wand- und Deckenverkleidungen sowie an asbesthaltigen Bodenbelägen. Wer eine Photovoltaikanlage auf ein Asbestzementdach setzen möchte, kommt an der vorherigen Entsorgung der Asbestplatten also nicht vorbei.

Ein weiterer Punkt wird oft übersehen: Asbesthaltige Erzeugnisse dürfen nicht verkauft und nicht verschenkt werden. Das Verbot des Inverkehrbringens gilt nach Gefahrstoffverordnung in Deutschland spätestens seit 1995, europaweit seit dem 1. Januar 2005.

Wie läuft die Entsorgung von Asbestplatten ab?

Ablauf der Entsorgung von Asbestplatten von der Erkundung bis zur Deponie

Der Ablauf folgt fast immer demselben Muster: Erkundung, Anzeige, staubarme Demontage, Verpackung, Transport, Deponie. Die Platten werden möglichst zerstörungsfrei abgenommen, nicht gebrochen und nicht geworfen, dann direkt vor Ort verpackt und beschriftet. Gebrochen wird nur, was sich anders nicht lösen lässt.

Vor dem Rückbau baulicher Anlagen sind asbesthaltige Materialien nach Anhang I Nummer 3.3 der Gefahrstoffverordnung zu entfernen, soweit dies möglich ist. Der Betrieb stellt die persönliche Schutzausrüstung – Atemschutz und Schutzanzüge – und muss sicherstellen, dass sie auch getragen wird. Nach Abschluss werden Arbeitsbereich und Arbeitsmittel fachgerecht gereinigt; der Reinigungserfolg ist vor der Freigabe zu prüfen oder nachzuweisen.

Verpackung und Abfallschlüssel

Asbesthaltige Abfälle sind nach der Abfallverzeichnis-Verordnung ab einem Gehalt von 0,1 Gewichtsprozent gefährlicher Abfall. Für Bauteile aus Asbestzement gilt der Abfallschlüssel 17 06 05* (asbesthaltige Baustoffe), für asbesthaltiges Dämmmaterial 17 06 01*.

Das Landesamt für Umwelt beschreibt den Weg klar: Die Abfälle sind in reißfeste und staubdichte Säcke zu verpacken und als gefährlicher Abfall auf Deponien ab Klasse I zu beseitigen. Festgebundene asbesthaltige Abfälle werden dort in Big-Bags verpackt abgelagert. Maßgeblich sind die Deponieverordnung und die Mitteilung 23 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall.

Eine Verwertung findet praktisch nicht statt. Nach Kenntnis des Landesamts wird in Deutschland derzeit kein Verwertungsverfahren eingesetzt, das die zuverlässige Zerstörung oder dauerhafte Entfernung der Fasern sicherstellt – ausgenommen der Bergversatz nach Versatzverordnung.

Was bedeutet der Risikobereich bei Asbestplatten?

Die drei Risikobereiche bei Tätigkeiten mit Asbestplatten im Überblick

Die Gefahrstoffverordnung teilt Tätigkeiten mit Asbest in drei Risikobereiche ein: niedrig, mittel und hoch. Der ausführende Betrieb muss nach § 11a Absatz 1 vorab ermitteln, in welchen Bereich die geplante Arbeit unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen fällt. Diese Einstufung entscheidet anschließend über fast alles Weitere.

Für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos braucht der Betrieb eine behördliche Zulassung, die für höchstens sechs Jahre erteilt wird. Für Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich; die Zulassung für den hohen Risikobereich schließt diese Genehmigung ein. Unabhängig davon gilt die Anzeigepflicht spätestens eine Woche vor Beginn.

Bei intakten Asbestplatten an Dach und Fassade im Außenbereich liegt der Fall in der Praxis meist günstiger als bei schwach gebundenen Produkten im Innenraum – vorausgesetzt, die Platten sind noch tragfähig und werden zerstörungsfrei abgenommen. Sobald Platten mürbe sind oder bereits gebrochen wurden, verschiebt sich die Einstufung nach oben. Das ist der eigentliche Grund, warum ein verwittertes Asbestzementdach nicht nur gefährlicher, sondern auch aufwendiger ist. Woran sich der Zustand ablesen lässt, zeigen wir für den Dachbereich im Beitrag Asbest im Dach erkennen und für die Gebäudehülle unter Asbest an der Fassade erkennen.

Wohin mit einzelnen Asbestplatten?

Kleinmengen wie einzelne Asbestzementplatten oder Balkonblumenkästen nehmen Kommunen und Abfallzweckverbände laut Landesamt für Umwelt teilweise an Wertstoffhöfen an, in jedem Fall aber auf Deponien ab Klasse I. Auskunft erteilt die kommunale Abfallberatung. Über die Restmülltonne oder als Bauschutt dürfen Asbestplatten keinesfalls entsorgt werden.

Was regional gilt, ist tatsächlich regional verschieden: Annahmestellen, Mengengrenzen, Anmeldeverfahren und Verpackungsvorgaben legen die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften fest. Eine bundeseinheitliche Regel dazu gibt es nicht. Privathaushalte sind immerhin von den Pflichten der Anzeige- und Erlaubnisverordnung sowie der Nachweisverordnung befreit – gewerbliche Abfallerzeuger nicht.

Welche Faktoren bestimmen den Aufwand?

Der Aufwand hängt an sechs Größen, die sich vor Ort schnell einschätzen lassen: der Fläche und Plattenanzahl, dem Zustand der Platten (intakt oder bereits verwittert und brüchig), der Zugänglichkeit und Absturzsicherung, der Frage, ob unter den Platten weitere Schadstoffe wie künstliche Mineralfasern liegen, der Entfernung zur nächsten geeigneten Deponie und dem Risikobereich, in den die Tätigkeit eingestuft wird.

Verwitterte Platten sind der größte Hebel. Sie zerbrechen beim Abnehmen, erhöhen die Faserfreisetzung und verlangen zusätzliche Schutzmaßnahmen. Wer früh handelt, arbeitet günstiger als jemand, der wartet, bis die Platten mürbe sind. Für eine belastbare Einschätzung Ihres Objekts erstellen wir Ihnen ein kostenloses, unverbindliches Angebot – nach Besichtigung und mit klarer Aufstellung, was tatsächlich anfällt.

Asbestplatten entsorgen – die Kurzfassung

Asbestplatten entsorgen heißt: erkennen, prüfen lassen, fachgerecht abnehmen lassen, staubdicht verpacken, auf eine Deponie ab Klasse I bringen. Selbst reinigen, streichen, überbauen oder weiterverkaufen ist nicht erlaubt. Der einzige zulässige Weg für ein Asbestzementdach oder eine Asbestzementfassade führt über die vollständige Entfernung durch einen Fachbetrieb nach TRGS 519. Als zertifizierter Fachbetrieb übernimmt bau2day Erkundung, Anzeige, Demontage, Verpackung und Entsorgungsnachweis aus einer Hand.

Kleinmengen aus dem Haushalt folgen denselben Grundsätzen. Wie das bei belastetem Bastel- oder Knetsand aussieht, erklärt unser Beitrag zu Asbest in Spielsand und Kinetic Sand.

Einen Überblick über den gesamten Ablauf – von der Materialprobe über Verpackung und Deponie bis zum Entsorgungsnachweis – gibt der Ratgeber Asbest entsorgen. Speziell zu Well- und Fassadenplatten aus Faserzement lesen Sie weiter unter Eternitplatten entsorgen.

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